BGB § 2210 Dreißigjährige Frist für die Dauervollstreckung
[ Auszug: Eine nach § 2209 getroffene Anordnung wird unwirksam, wenn seit dem
Erbfall 30 Jahre verstrichen sind. Der Erblasser kann jedoch anordnen,
dass die Verwaltung ... ]
Bürgerliches Gesetzbuch
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
Titel 6 Testamentsvollstrecker
[ BGB Ernennung des Testamentsvollstreckers ] [ BGB Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten ] [ BGB Ernennung eines Mitvollstreckers oder Nachfolgers ] [ BGB Ernennung durch das Nachlassgericht ] [ BGB Unwirksamkeit der Ernennung ] [ BGB Annahme und Ablehnung des Amts ] [ BGB Aufgabe des Testamentsvollstreckers ] [ BGB Auseinandersetzung unter Miterben ] [ BGB Verwaltung des Nachlasses, Verfügungsbefugnis ] [ BGB Eingehung von Verbindlichkeiten ] [ BGB Erweiterte Verpflichtungsbefugnis ] [ BGB Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Erben ] [ BGB Dauervollstreckung ] [ BGB Dreißigjährige Frist für die Dauervollstreckung ] [ BGB Verfügungsbeschränkung des Erben ] [ BGB Gerichtliche Geltendmachung von der Testamentsvollstreckung unterliegenden Rechten ] [ BGB Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nachlass ] [ BGB Gläubiger des Erben ] [ BGB Nachlassverzeichnis ] [ BGB Ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses, Befolgung von Anordnungen ] [ BGB Überlassung von Nachlassgegenständen ] [ BGB Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung ] [ BGB Haftung des Testamentsvollstreckers ] [ BGB Zwingendes Recht ] [ BGB Vergütung des Testamentsvollstreckers ] [ BGB Nacherbenvollstrecker ] [ BGB Vermächtnisvollstrecker ] [ BGB Mehrere Testamentsvollstrecker ] [ BGB Erlöschen des Amts des Testamentsvollstreckers ] [ BGB Kündigung durch den Testamentsvollstrecker ] [ BGB Entlassung des Testamentsvollstreckers ] [ BGB Akteneinsicht ]